Discussion:
[OSM-Thueringen] Schabernack mit meinen Daten
sennewald63
2013-12-25 22:10:20 UTC
Permalink
Hallo an alle thüringer Mapper und noch ein Frohes Fest,

ich bin gerade dabei mal wieder eine Videoauswertung meiner Action-CAM
mit GPS für eine Fahrt von Erfurt über Saalfeld nach Hohenwarte und
zurück auszuwerten.
Dabei bin ich auf einige Ungereimtheiten gestoßen und habe festgestellt,
dass seit dem 7.11.2013 ein User unter dem Namen sennewald-rollback von
mir erfasste Daten löscht oder unsauber zurück setzt.
Zum Beispiel die K 124 von Schwarza nach Zeigerheim , da liegt jetzt
ein highway=unclassified mit einer ref=K 124, sieht ganz toll aus.

Ist diese Vorgehensweise unter Mappern so üblich oder soll ich mich mit
einem zweiten User-namen in der Art sennewald-rollback-rollback anmelden ?

MfG

Senni
chaoschaos0909
2013-12-26 12:08:04 UTC
Permalink
Hallo Senni,

ach, was ein schönes Weihnachtsfest. Wäre ja ohne OSM-Editwar gar nicht
perfekt, oder?

Also, kurzer Kommentar:

Rollbacks mit einem eigenen Account zu machen ist per se erst mal nicht
falsch. Genauso wie bei Imports oder automatischen Edits (vielleicht war das
ja einer?) ist das eine gute Möglichkeit, bei späteren Unstimmigkeiten noch
alle Edits leicht wiederzufinden.

Nicht OK imho ist freilich, solche Rollbacks (vor allem automatische) ohne
vorherige Diskussion zu veranstalten und dann in den Nutzerdetails des
Accounts nicht zu erwähnen, wer denn der ausführende Nutzer war.
Das könnte derjenige Nutzer natürlich sehr gerne noch nachholen ...

Allerdings gab und gibt es eine umfangreiche Diskussion (allerdings ohne
Erwähnung des Reverts), z.B. hier:
http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=23070&p=3
oder auch schon hier auf der Liste.

Die Fronten scheinen verhärtet:
Du zweifelst bestehende Mappingpraxis an (highway=* ungleich offizielle
Klassifizierung) und hast dich (meiner unvollständigen Recherche nach) nicht
wirklich von der Verwendung zweifelhafter Quellen distanziert.

Einen Revert kann ich also durchaus nachvollziehen.

Ich werde den Teufel tun und mich da im Detail reinhängen. Die Einzelstraßen,
um die es geht kenne ich nicht persönlich. Ich tagge weiter nach bestehender
Praxis. Bei einigten Stichproben aus dem Rollback hätte ich aus dem Luftbild
so getaggt wie du, kann das ohne Kenntnis der Straßenbeschaffenheit nicht
genau sagen. (bzw. hätte ich in der Praxis getaggt und mich dann über den
Revert nicht gewundert.)
Wenn es noch um die Quellenlage geht, ist der Rollback eh unabhängig vom
eigentlichen Zustand. Sobald du einmal zugegeben hast, die Info aus einer
unerlaubten Quelle zu haben, muss sie aus der DB wieder raus, egal wie richtig
sie ist.
Und du kannst sie auch nie wieder richtig eintragen. "What once is known can
not be un-known.".
Ein Zweitaccount hilft dir da auch nicht, sondern verschiebt das Problem nur,
bis es jemand herausfindet.

Mein Tipp (ohne Anspruch auf besondere Güte): Distanziere dich auf Liste/ im
Forum von der Verwendung von strittigem Quellenmaterial (egal ob das im Detail
vielleicht doch erlaubt ist oder nicht, halte einfach einen Sicherheitsabstand
zur Grauzone ein.) Mit deinem Videomapping dürftest du doch genug Material zum
Mappen haben.
Lass das Ändern von highway=* Einstufungen. Die wird dir nie wieder einer ohne
Zweifel und Stress glauben können. Sorry. Konzentrier dich doch z.B. auf
objektivere Tags wie lanes=* und surface=*, sowie die ewig fehlenden
Abbiegebeschränkungen oder die bisher fast gar nicht erfassten Überholverbote.
Wenn du progressiv am Problem was ändern willst: Mach ein Proposal für ein
neues Tag zur Repräsentation der offiziellen Straßenklassifizierung. Erarbeite
eine ordentliche Wiki-Proposalseite, bewirb es in Liste u. Forum, mach ein
Voting und schau, wie es ankommt. (Oder, wenn du nicht an votings glaubst,
dokumentier es bloß im Wiki und verwende es einfach.)

Die steckst hier eine Menge Aufwand rein und bringst ordentliche Daten in
rauer Menge zum Projekt. Lass dich doch nicht von diesen Editwars binden oder
gar vergraulen. Allerdings ist OSM nunmal kein Projekt, wo man seine eigenen
Vorstellungen durchdrücken kann. Hier geht es oft um schwierigen Konsens einer
breiten Masse. Das ist nicht einfach und oft auch nicht logisch, hat aber
bisher funktioniert. Lerne einfach zu vergessen, das das 'deine' Daten sind.
Nach dem Upload gibt es nur noch 'OSM Daten'.

So, lieber Weihnachtsmann. Und nächstes Jahr wünsch ich mir Liebe und Frieden
zwischen allen Mappern.

Frohes Rest-Fest,

Chaos
Post by sennewald63
Hallo an alle thüringer Mapper und noch ein Frohes Fest,
ich bin gerade dabei mal wieder eine Videoauswertung meiner Action-CAM
mit GPS für eine Fahrt von Erfurt über Saalfeld nach Hohenwarte und
zurück auszuwerten.
Dabei bin ich auf einige Ungereimtheiten gestoßen und habe festgestellt,
dass seit dem 7.11.2013 ein User unter dem Namen sennewald-rollback von
mir erfasste Daten löscht oder unsauber zurück setzt.
Zum Beispiel die K 124 von Schwarza nach Zeigerheim , da liegt jetzt
ein highway=unclassified mit einer ref=K 124, sieht ganz toll aus.
Ist diese Vorgehensweise unter Mappern so üblich oder soll ich mich mit
einem zweiten User-namen in der Art sennewald-rollback-rollback anmelden ?
MfG
Senni
_______________________________________________
Thueringen mailing list
Thueringen at lists.openstreetmap.de
http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/thueringen
Hallo an alle thüringer Mapper und noch ein Frohes Fest,
ich bin gerade dabei mal wieder eine Videoauswertung meiner Action-CAM
mit GPS für eine Fahrt von Erfurt über Saalfeld nach Hohenwarte und
zurück auszuwerten.
Dabei bin ich auf einige Ungereimtheiten gestoßen und habe festgestellt,
dass seit dem 7.11.2013 ein User unter dem Namen sennewald-rollback von
mir erfasste Daten löscht oder unsauber zurück setzt.
Zum Beispiel die K 124 von Schwarza nach Zeigerheim , da liegt jetzt
ein highway=unclassified mit einer ref=K 124, sieht ganz toll aus.
Ist diese Vorgehensweise unter Mappern so üblich oder soll ich mich mit
einem zweiten User-namen in der Art sennewald-rollback-rollback anmelden ?
MfG
Senni
_______________________________________________
Thueringen mailing list
Thueringen at lists.openstreetmap.de
http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/thueringen
Timo Heinrich
2013-12-26 18:26:30 UTC
Permalink
Det kann ich 1A unterschreiben...! :D

Übrigens, der ominöse Rollback-Nutzer bin auch ich nicht.


Grüße...
Post by chaoschaos0909
So, lieber Weihnachtsmann. Und nächstes Jahr wünsch ich mir Liebe und Frieden
zwischen allen Mappern.
sennewald63
2013-12-27 10:20:53 UTC
Permalink
Guten Morgen an alle thüringer Mapper,

ich habe mal einige Veränderungen von sennewald-rollback genauer angesehen.
Unter dem Usernamen werden nicht nur Einstufungen von mir Rückgängig
gemacht, siehe zum Bsp. hier:

http://www.openstreetmap.org/changeset/19528516#map=14/50.8044/11.7895

Es wurden außerdem nur die highway-Tags geänder und die ref-Tags
belassen, also kein wirkliches Rollback.

Was mich ein wenig ärgert, ist dass immer noch in den Köpfen ist, dass
die Quelle der ref die ich im Oktober / November geändert habe illegal
sein soll.

Der Thüringer Staatsanzeiger ist immer noch ein öffentliches
Verkündungsblatt und da dies nicht durch jeden in Schriftform oder
online eingesehen werden
kann hatte ich damals die Straßennetzkarte Thüringen als Quelle
angegeben weil diese die Veröffentlichungen zur Widmung von Straßen
bildlich darstellt
und für jeden zugänglich ist.

Wenn ich nach der Mapperpraxis "gemappt wird was ich sehe" vorgehe mache
ich mir bestimmt auch keine Freunde.
Am Ortseingang Erfurt, Arnstätder Chausee Abzweig Arndtstraße steht
noch immer groß B 4 auf der Fahrbahn, was auch im Bing-Luftbild zu sehen
ist.

Wer hat jetzt recht, der User der damals den ref-Tag geändert hat oder
ich wenn ich die tatsächlich vorhandene Beschriftung übernehme ?
Im Oktober 2012 gab es ja auch schon mal Unstimmigkeiten zur B 7 -
Umverlegung über die Ostumfahrung von Erfurt.

MfG

Senni
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <https://lists.openstreetmap.de/pipermail/thueringen/attachments/20131227/7ca9f5f3/attachment.htm>
Ronnie Soak
2014-01-06 12:43:30 UTC
Permalink
Hallo alle Zusammen und ein gesundes neues Jahr.

Kleines follow up zum Thema:

Aus den AGB des Onlineangebots des Thüringer Staatsanzeigers (
http://www.husemann.net/stanzon/agb.php)
(hervorhebung von mir)

<Zitat Anfang>
§ 7 Urheberrechte Die Inhalte der Veröffentlichungen im Amtlichen und
Öffentlichen Teil mit Ausnahme der Artikel der Mantelseiten sind
urheberrechtsfrei und können von Dritten räumlich und inhaltlich
unbeschränkt* unter Angabe der Quelle *unentgeltlich genutzt werden. Beim
Schlagwort-, Inhalts- und Rechercheverzeichnis sowie beim Satzlayout sind
alle Rechte dem Verlag vorbehalten.

<Zitat Ende>

Diese Lizenz ist nach gängiger Meinung NICHT kompatibel zur Nutzung bei
OSM, da wir die Namensnennung nicht einhalten.
Zwar können wir den Namen beim Import hinterlegen, nicht jedoch bei der
Wiedergabe der Daten. So wollen das aber die meisten Lizenzgeber.
Wie auch bei anderen (oft behördlichen) Fällen braucht es eine gesonderte
Einwilligung des Lizenzgeber zur Unterlassung der Namensnennung bei der
Reproduktion.
Das ist bei Behörden schwieriger als bei Firmen, weil erstere durch den
Gleichbehandlungsgrundsatz keine Sonderlösungen für OSM eingehen können.

OSM hat zur Kommunkation mit Behörden einen freiwilligen Koordinator, der
helfen kann und dabei viel Erfahrung hat.

*Joachim Kast*
kast at openstreetmap.de


Solltest du dich auf die Gemeinfreiheit von Gesetzestexten und Verordnungen
berufen:
Nicht alles, was im Staatsanzeiger steht sind Gesetze und Verordnungen. Und
nur genau diese sind gemeinfrei.
Ich wäre sogar vorsichtig, ob es rechtlich wirklich eine Verordnung ist,
nur weil als Überschrift was mit "*verordnung" drübersteht. IANAL.

Und dann gibt es noch die Stolperfalle, dass Karten oder Abbildungen gerne
mal "Anlagen" oder "Illustrationen" sind, also nicht
explizit Teil der Verordnung / des Gesetzes. Auch dann gilt die
Gemeinfreiheit nicht.


Sollte sich deine Quelle trotz dieser Hürden und Stolperfallen doch als
nutzbar herausstellen, solltest du sie (also explizit das Gesetz/die
Verordnung und die Veröffentlichung)
detailiert als Quelle kenntlich machen. Wenn vorher vielleicht noch eine
zweite Person drüberschaut, wäre das auch nicht verkehrt.
Es mag nicht jeder eni Abo des Staatsanzeigers haben, vielleicht findet
sich aber doch zumindest einer.


Und als letzter Punkt:
Für die Beschriftung der Fahrbahn gibt es imho ein eigenes Tag. Das muss
auch nicht zwingend mit der ref identisch sein.
Man kann also durchaus wiedergeben, dass das irgendwo die B7 ist, bei der
aber B8 auf der Straße steht o. ä.



Mit Neujahrsgruß

Chaos
Post by sennewald63
Guten Morgen an alle thüringer Mapper,
ich habe mal einige Veränderungen von sennewald-rollback genauer
angesehen.
Unter dem Usernamen werden nicht nur Einstufungen von mir Rückgängig
http://www.openstreetmap.org/changeset/19528516#map=14/50.8044/11.7895
Es wurden außerdem nur die highway-Tags geänder und die ref-Tags belassen,
also kein wirkliches Rollback.
Was mich ein wenig ärgert, ist dass immer noch in den Köpfen ist, dass die
Quelle der ref die ich im Oktober / November geändert habe illegal sein
soll.
Der Thüringer Staatsanzeiger ist immer noch ein öffentliches
Verkündungsblatt und da dies nicht durch jeden in Schriftform oder online
eingesehen werden
kann hatte ich damals die Straßennetzkarte Thüringen als Quelle angegeben
weil diese die Veröffentlichungen zur Widmung von Straßen bildlich darstellt
und für jeden zugänglich ist.
Wenn ich nach der Mapperpraxis "gemappt wird was ich sehe" vorgehe mache
ich mir bestimmt auch keine Freunde.
Am Ortseingang Erfurt, Arnstätder Chausee Abzweig Arndtstraße steht noch
immer groß B 4 auf der Fahrbahn, was auch im Bing-Luftbild zu sehen ist.
Wer hat jetzt recht, der User der damals den ref-Tag geändert hat oder ich
wenn ich die tatsächlich vorhandene Beschriftung übernehme ?
Im Oktober 2012 gab es ja auch schon mal Unstimmigkeiten zur B 7 -
Umverlegung über die Ostumfahrung von Erfurt.
MfG
Senni
_______________________________________________
Thueringen mailing list
Thueringen at lists.openstreetmap.de
http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/thueringen
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <https://lists.openstreetmap.de/pipermail/thueringen/attachments/20140106/76d172c6/attachment.htm>
Timo Heinrich
2014-01-06 18:09:26 UTC
Permalink
Hi Ronnie,


verstehe das Dilemma. Durchaus ernsgemeinte Überlegung dazu, die recht
früh einsetzt:

Ist es rechtskonform, wenn jemand erklärt, dass die "Inhalte der
Veröffentlichungen [...] urheberrechts*frei*" sind, und gleichzeitig
verlangt, dass deren Verwendung doch nur "unter Angabe der Quelle"
erfolgen dürfe.

Irgendwas passt doch da nicht: Hätte der Verlag die Urheberrechte an den
Inhalten und stellt diese zur Verfügung, kann er auch die Bedingungen
diktieren.

Wenn der Verlag nun aber nur an den nachfolgend spezifierten Teilen der
Veröffentlichung Rechte hat (und vorbehält), kann er doch auch nur dort
die Bedingungen diktieren, oder?


Beste Grüße vom

#...ritter
Post by Ronnie Soak
Hallo alle Zusammen und ein gesundes neues Jahr.
Aus den AGB des Onlineangebots des Thüringer Staatsanzeigers
(http://www.husemann.net/stanzon/agb.php)
(hervorhebung von mir)
<Zitat Anfang>
§ 7 Urheberrechte
Die Inhalte der Veröffentlichungen im Amtlichen und Öffentlichen Teil
mit Ausnahme der Artikel der Mantelseiten sind urheberrechtsfrei und
können von Dritten räumlich und inhaltlich unbeschränkt*unter Angabe der
Quelle *unentgeltlich genutzt werden. Beim Schlagwort-, Inhalts- und
Rechercheverzeichnis sowie beim Satzlayout sind alle Rechte dem Verlag
vorbehalten.
<Zitat Ende>
Diese Lizenz ist nach gängiger Meinung NICHT kompatibel zur Nutzung bei
OSM, da wir die Namensnennung nicht einhalten.
Zwar können wir den Namen beim Import hinterlegen, nicht jedoch bei der
Wiedergabe der Daten. So wollen das aber die meisten Lizenzgeber.
Wie auch bei anderen (oft behördlichen) Fällen braucht es eine
gesonderte Einwilligung des Lizenzgeber zur Unterlassung der
Namensnennung bei der Reproduktion.
Das ist bei Behörden schwieriger als bei Firmen, weil erstere durch den
Gleichbehandlungsgrundsatz keine Sonderlösungen für OSM eingehen können.
OSM hat zur Kommunkation mit Behörden einen freiwilligen Koordinator,
der helfen kann und dabei viel Erfahrung hat.
*Joachim Kast*
kast at openstreetmap.de <mailto:kast at openstreetmap.de>
Solltest du dich auf die Gemeinfreiheit von Gesetzestexten und
Nicht alles, was im Staatsanzeiger steht sind Gesetze und Verordnungen.
Und nur genau diese sind gemeinfrei.
Ich wäre sogar vorsichtig, ob es rechtlich wirklich eine Verordnung ist,
nur weil als Überschrift was mit "*verordnung" drübersteht. IANAL.
Und dann gibt es noch die Stolperfalle, dass Karten oder Abbildungen
gerne mal "Anlagen" oder "Illustrationen" sind, also nicht
explizit Teil der Verordnung / des Gesetzes. Auch dann gilt die
Gemeinfreiheit nicht.
Sollte sich deine Quelle trotz dieser Hürden und Stolperfallen doch als
nutzbar herausstellen, solltest du sie (also explizit das Gesetz/die
Verordnung und die Veröffentlichung)
detailiert als Quelle kenntlich machen. Wenn vorher vielleicht noch eine
zweite Person drüberschaut, wäre das auch nicht verkehrt.
Es mag nicht jeder eni Abo des Staatsanzeigers haben, vielleicht findet
sich aber doch zumindest einer.
Für die Beschriftung der Fahrbahn gibt es imho ein eigenes Tag. Das muss
auch nicht zwingend mit der ref identisch sein.
Man kann also durchaus wiedergeben, dass das irgendwo die B7 ist, bei
der aber B8 auf der Straße steht o. ä.
Mit Neujahrsgruß
Chaos
Am 27. Dezember 2013 11:20 schrieb sennewald63 <sennewald63 at gmail.com
Guten Morgen an alle thüringer Mapper,
ich habe mal einige Veränderungen von sennewald-rollback genauer
angesehen.
Unter dem Usernamen werden nicht nur Einstufungen von mir Rückgängig
http://www.openstreetmap.org/changeset/19528516#map=14/50.8044/11.7895
Es wurden außerdem nur die highway-Tags geänder und die ref-Tags
belassen, also kein wirkliches Rollback.
Was mich ein wenig ärgert, ist dass immer noch in den Köpfen ist,
dass die Quelle der ref die ich im Oktober / November geändert habe
illegal sein soll.
Der Thüringer Staatsanzeiger ist immer noch ein öffentliches
Verkündungsblatt und da dies nicht durch jeden in Schriftform oder
online eingesehen werden
kann hatte ich damals die Straßennetzkarte Thüringen als Quelle
angegeben weil diese die Veröffentlichungen zur Widmung von Straßen
bildlich darstellt
und für jeden zugänglich ist.
Wenn ich nach der Mapperpraxis "gemappt wird was ich sehe" vorgehe
mache ich mir bestimmt auch keine Freunde.
Am Ortseingang Erfurt, Arnstätder Chausee Abzweig Arndtstraße steht
noch immer groß B 4 auf der Fahrbahn, was auch im Bing-Luftbild zu
sehen ist.
Wer hat jetzt recht, der User der damals den ref-Tag geändert hat
oder ich wenn ich die tatsächlich vorhandene Beschriftung übernehme ?
Im Oktober 2012 gab es ja auch schon mal Unstimmigkeiten zur B 7 -
Umverlegung über die Ostumfahrung von Erfurt.
MfG
Senni
_______________________________________________
Thueringen mailing list
Thueringen at lists.openstreetmap.de
<mailto:Thueringen at lists.openstreetmap.de>
http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/thueringen
_______________________________________________
Thueringen mailing list
Thueringen at lists.openstreetmap.de
http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/thueringen
Ronnie Soak
2014-01-07 11:11:23 UTC
Permalink
Hi Timo

der Begriff "frei" ist halt nicht fest definiert und der Urheber kann das
auslegen und auch einschränken
wie er will.

Im speziellen Fall halte ich das erstens für eine reine sprachliche
Ungenauigkeit
(Vergl: "Der Saal ist leer, bis auf 3 Anwälte."), die zwar logisch nicht
ganz einwandfrei, aber durchaus gebräuchlich ist.

Zum zweiten sehe ich hier nicht direkt, dass sich der Verlag als Urheber
der Daten sieht.
Er teilt mir lediglich die gültige Lizenz der Daten mit.
Zum Mitteilen (und sogar zum Durchsetzen) muss er ja nicht selber der
Urheber sein,
sondern nur in dessem Auftrag handeln.
Erst im zweiten Teil der Lizens tritt er selbst als Urheber auf, wie du ja
auch geschrieben hast.


Und selbst wenn: Wenn eine Lizenz angegeben ist, müssen wir uns erst mal
daran halten.
Selbst wenn sie so nicht richtig oder der der Datenlieferant gar nicht
berechtigt zum Einschränken der Lizenz ist:
wir können dass nicht mal eben anzweifeln und auf Verdacht übernehmen.
Wir haben nicht die Expertise, dass entgültig zu bewerten (die hat
schlimmstenfalls erst ein Gericht bei einer spezifischen Entscheidung).
Wir können uns weder die rechtliche Außeinandersetzung leisten noch mal
eben schnell solche Daten
wieder Nebenwirkungsfrei hinterher aus der Datenbank fummeln.

Deswegen mein Plädoyer: Sicherheitsabstand zu rechtlichen Grauzonen halten!

Das ist zwar langweilig und konservativ, aber ich persönlich möchte z.B.
nicht wegen solchen Sachen
irgendwie das Gesamtprojekt OSM gefährden.
Man stelle sich vor, jemand erwirkt eine Unterlassungserklärung bis zur
Klärung der Sachlage.
Da können wir die Karte erst mal 2 Jahre in D vom Netz nehmen.


Sorry dass ich mich da immer so naseweis reinhänge. Ich bin auch kein
Anwalt.
Aber das Thema Lizenzen führt einfach so oft zu ewigen Diskussionen,
Problemen,
Editwars und nachträglichem Datenbankgefummel. (Zum Glück bisher noch nicht
all zu sehr zu schlechter Presse.)
Dabei ist es so leicht vermeidbar, in dem man sich einfach die Mühe macht,
Lizenztexte wirklich vorher zu suchen,
sie rechtlich richtig zu interpretieren und sich dann daran zu halten, auch
wenn es Überwindung kostet.



Gruss,
Chaos
Post by Timo Heinrich
verstehe das Dilemma. Durchaus ernsgemeinte Überlegung dazu, die recht
Ist es rechtskonform, wenn jemand erklärt, dass die "Inhalte der
Veröffentlichungen [...] urheberrechts*frei*" sind, und gleichzeitig
verlangt, dass deren Verwendung doch nur "unter Angabe der Quelle"
erfolgen dürfe.
Irgendwas passt doch da nicht: Hätte der Verlag die Urheberrechte an den
Inhalten und stellt diese zur Verfügung, kann er auch die Bedingungen
diktieren.
Wenn der Verlag nun aber nur an den nachfolgend spezifierten Teilen der
Veröffentlichung Rechte hat (und vorbehält), kann er doch auch nur dort
die Bedingungen diktieren, oder?
Beste Grüße vom
#...ritter
Post by Ronnie Soak
Hallo alle Zusammen und ein gesundes neues Jahr.
Aus den AGB des Onlineangebots des Thüringer Staatsanzeigers
(http://www.husemann.net/stanzon/agb.php)
(hervorhebung von mir)
<Zitat Anfang>
§ 7 Urheberrechte
Die Inhalte der Veröffentlichungen im Amtlichen und Öffentlichen Teil
mit Ausnahme der Artikel der Mantelseiten sind urheberrechtsfrei und
können von Dritten räumlich und inhaltlich unbeschränkt*unter Angabe der
Quelle *unentgeltlich genutzt werden. Beim Schlagwort-, Inhalts- und
Rechercheverzeichnis sowie beim Satzlayout sind alle Rechte dem Verlag
vorbehalten.
<Zitat Ende>
Diese Lizenz ist nach gängiger Meinung NICHT kompatibel zur Nutzung bei
OSM, da wir die Namensnennung nicht einhalten.
Zwar können wir den Namen beim Import hinterlegen, nicht jedoch bei der
Wiedergabe der Daten. So wollen das aber die meisten Lizenzgeber.
Wie auch bei anderen (oft behördlichen) Fällen braucht es eine
gesonderte Einwilligung des Lizenzgeber zur Unterlassung der
Namensnennung bei der Reproduktion.
Das ist bei Behörden schwieriger als bei Firmen, weil erstere durch den
Gleichbehandlungsgrundsatz keine Sonderlösungen für OSM eingehen können.
OSM hat zur Kommunkation mit Behörden einen freiwilligen Koordinator,
der helfen kann und dabei viel Erfahrung hat.
*Joachim Kast*
kast at openstreetmap.de <mailto:kast at openstreetmap.de>
Solltest du dich auf die Gemeinfreiheit von Gesetzestexten und
Nicht alles, was im Staatsanzeiger steht sind Gesetze und Verordnungen.
Und nur genau diese sind gemeinfrei.
Ich wäre sogar vorsichtig, ob es rechtlich wirklich eine Verordnung ist,
nur weil als Überschrift was mit "*verordnung" drübersteht. IANAL.
Und dann gibt es noch die Stolperfalle, dass Karten oder Abbildungen
gerne mal "Anlagen" oder "Illustrationen" sind, also nicht
explizit Teil der Verordnung / des Gesetzes. Auch dann gilt die
Gemeinfreiheit nicht.
Sollte sich deine Quelle trotz dieser Hürden und Stolperfallen doch als
nutzbar herausstellen, solltest du sie (also explizit das Gesetz/die
Verordnung und die Veröffentlichung)
detailiert als Quelle kenntlich machen. Wenn vorher vielleicht noch eine
zweite Person drüberschaut, wäre das auch nicht verkehrt.
Es mag nicht jeder eni Abo des Staatsanzeigers haben, vielleicht findet
sich aber doch zumindest einer.
Für die Beschriftung der Fahrbahn gibt es imho ein eigenes Tag. Das muss
auch nicht zwingend mit der ref identisch sein.
Man kann also durchaus wiedergeben, dass das irgendwo die B7 ist, bei
der aber B8 auf der Straße steht o. ä.
Mit Neujahrsgruß
Chaos
Am 27. Dezember 2013 11:20 schrieb sennewald63 <sennewald63 at gmail.com
Guten Morgen an alle thüringer Mapper,
ich habe mal einige Veränderungen von sennewald-rollback genauer
angesehen.
Unter dem Usernamen werden nicht nur Einstufungen von mir Rückgängig
http://www.openstreetmap.org/changeset/19528516#map=14/50.8044/11.7895
Post by Ronnie Soak
Es wurden außerdem nur die highway-Tags geänder und die ref-Tags
belassen, also kein wirkliches Rollback.
Was mich ein wenig ärgert, ist dass immer noch in den Köpfen ist,
dass die Quelle der ref die ich im Oktober / November geändert habe
illegal sein soll.
Der Thüringer Staatsanzeiger ist immer noch ein öffentliches
Verkündungsblatt und da dies nicht durch jeden in Schriftform oder
online eingesehen werden
kann hatte ich damals die Straßennetzkarte Thüringen als Quelle
angegeben weil diese die Veröffentlichungen zur Widmung von Straßen
bildlich darstellt
und für jeden zugänglich ist.
Wenn ich nach der Mapperpraxis "gemappt wird was ich sehe" vorgehe
mache ich mir bestimmt auch keine Freunde.
Am Ortseingang Erfurt, Arnstätder Chausee Abzweig Arndtstraße steht
noch immer groß B 4 auf der Fahrbahn, was auch im Bing-Luftbild zu
sehen ist.
Wer hat jetzt recht, der User der damals den ref-Tag geändert hat
oder ich wenn ich die tatsächlich vorhandene Beschriftung übernehme ?
Im Oktober 2012 gab es ja auch schon mal Unstimmigkeiten zur B 7 -
Umverlegung über die Ostumfahrung von Erfurt.
MfG
Senni
_______________________________________________
Thueringen mailing list
Thueringen at lists.openstreetmap.de
<mailto:Thueringen at lists.openstreetmap.de>
http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/thueringen
_______________________________________________
Thueringen mailing list
Thueringen at lists.openstreetmap.de
http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/thueringen
_______________________________________________
Thueringen mailing list
Thueringen at lists.openstreetmap.de
http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/thueringen
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <https://lists.openstreetmap.de/pipermail/thueringen/attachments/20140107/073b3103/attachment.htm>
Timo Heinrich
2014-01-07 11:25:34 UTC
Permalink
Totally ACK(nowledge)...

*seufz* Hast - wenn auch leider ;) - völlig recht.

#t
Post by Ronnie Soak
Deswegen mein Plädoyer: Sicherheitsabstand zu rechtlichen Grauzonen halten!
Das ist zwar langweilig und konservativ, aber ich persönlich möchte z.B.
nicht wegen solchen Sachen
irgendwie das Gesamtprojekt OSM gefährden.
Man stelle sich vor, jemand erwirkt eine Unterlassungserklärung bis zur
Klärung der Sachlage.
Da können wir die Karte erst mal 2 Jahre in D vom Netz nehmen.
Sorry dass ich mich da immer so naseweis reinhänge. Ich bin auch kein
Anwalt.
Aber das Thema Lizenzen führt einfach so oft zu ewigen Diskussionen,
Problemen,
Editwars und nachträglichem Datenbankgefummel. (Zum Glück bisher noch
nicht all zu sehr zu schlechter Presse.)
Dabei ist es so leicht vermeidbar, in dem man sich einfach die Mühe
macht, Lizenztexte wirklich vorher zu suchen,
sie rechtlich richtig zu interpretieren und sich dann daran zu halten,
auch wenn es Überwindung kostet.
Volker
2014-01-07 20:34:57 UTC
Permalink
Post by Timo Heinrich
Totally ACK(nowledge)...
*seufz* Hast - wenn auch leider ;) - völlig recht.
#t
Post by Ronnie Soak
Deswegen mein Plädoyer: Sicherheitsabstand zu rechtlichen Grauzonen halten!
Das ist zwar langweilig und konservativ, aber ich persönlich möchte z.B.
nicht wegen solchen Sachen
irgendwie das Gesamtprojekt OSM gefährden.
Man stelle sich vor, jemand erwirkt eine Unterlassungserklärung bis zur
Klärung der Sachlage.
Da können wir die Karte erst mal 2 Jahre in D vom Netz nehmen.
Sorry dass ich mich da immer so naseweis reinhänge. Ich bin auch kein
Anwalt.
Aber das Thema Lizenzen führt einfach so oft zu ewigen Diskussionen,
Problemen,
Editwars und nachträglichem Datenbankgefummel. (Zum Glück bisher noch
nicht all zu sehr zu schlechter Presse.)
Dabei ist es so leicht vermeidbar, in dem man sich einfach die Mühe
macht, Lizenztexte wirklich vorher zu suchen,
sie rechtlich richtig zu interpretieren und sich dann daran zu halten,
auch wenn es Überwindung kostet.
_______________________________________________
Thueringen mailing list
Thueringen at lists.openstreetmap.de
http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/thueringen
+1

Loading...