verstehe das Dilemma. Durchaus ernsgemeinte Überlegung dazu, die recht
erfolgen dürfe.
diktieren.
Post by Ronnie SoakHallo alle Zusammen und ein gesundes neues Jahr.
Aus den AGB des Onlineangebots des Thüringer Staatsanzeigers
(http://www.husemann.net/stanzon/agb.php)
(hervorhebung von mir)
<Zitat Anfang>
§ 7 Urheberrechte
Die Inhalte der Veröffentlichungen im Amtlichen und Öffentlichen Teil
mit Ausnahme der Artikel der Mantelseiten sind urheberrechtsfrei und
können von Dritten räumlich und inhaltlich unbeschränkt*unter Angabe der
Quelle *unentgeltlich genutzt werden. Beim Schlagwort-, Inhalts- und
Rechercheverzeichnis sowie beim Satzlayout sind alle Rechte dem Verlag
vorbehalten.
<Zitat Ende>
Diese Lizenz ist nach gängiger Meinung NICHT kompatibel zur Nutzung bei
OSM, da wir die Namensnennung nicht einhalten.
Zwar können wir den Namen beim Import hinterlegen, nicht jedoch bei der
Wiedergabe der Daten. So wollen das aber die meisten Lizenzgeber.
Wie auch bei anderen (oft behördlichen) Fällen braucht es eine
gesonderte Einwilligung des Lizenzgeber zur Unterlassung der
Namensnennung bei der Reproduktion.
Das ist bei Behörden schwieriger als bei Firmen, weil erstere durch den
Gleichbehandlungsgrundsatz keine Sonderlösungen für OSM eingehen können.
OSM hat zur Kommunkation mit Behörden einen freiwilligen Koordinator,
der helfen kann und dabei viel Erfahrung hat.
*Joachim Kast*
kast at openstreetmap.de <mailto:kast at openstreetmap.de>
Solltest du dich auf die Gemeinfreiheit von Gesetzestexten und
Nicht alles, was im Staatsanzeiger steht sind Gesetze und Verordnungen.
Und nur genau diese sind gemeinfrei.
Ich wäre sogar vorsichtig, ob es rechtlich wirklich eine Verordnung ist,
nur weil als Überschrift was mit "*verordnung" drübersteht. IANAL.
Und dann gibt es noch die Stolperfalle, dass Karten oder Abbildungen
gerne mal "Anlagen" oder "Illustrationen" sind, also nicht
explizit Teil der Verordnung / des Gesetzes. Auch dann gilt die
Gemeinfreiheit nicht.
Sollte sich deine Quelle trotz dieser Hürden und Stolperfallen doch als
nutzbar herausstellen, solltest du sie (also explizit das Gesetz/die
Verordnung und die Veröffentlichung)
detailiert als Quelle kenntlich machen. Wenn vorher vielleicht noch eine
zweite Person drüberschaut, wäre das auch nicht verkehrt.
Es mag nicht jeder eni Abo des Staatsanzeigers haben, vielleicht findet
sich aber doch zumindest einer.
Für die Beschriftung der Fahrbahn gibt es imho ein eigenes Tag. Das muss
auch nicht zwingend mit der ref identisch sein.
Man kann also durchaus wiedergeben, dass das irgendwo die B7 ist, bei
der aber B8 auf der Straße steht o. ä.
Mit Neujahrsgruß
Chaos
Am 27. Dezember 2013 11:20 schrieb sennewald63 <sennewald63 at gmail.com
Guten Morgen an alle thüringer Mapper,
ich habe mal einige Veränderungen von sennewald-rollback genauer
angesehen.
Unter dem Usernamen werden nicht nur Einstufungen von mir Rückgängig
http://www.openstreetmap.org/changeset/19528516#map=14/50.8044/11.7895
Es wurden außerdem nur die highway-Tags geänder und die ref-Tags
belassen, also kein wirkliches Rollback.
Was mich ein wenig ärgert, ist dass immer noch in den Köpfen ist,
dass die Quelle der ref die ich im Oktober / November geändert habe
illegal sein soll.
Der Thüringer Staatsanzeiger ist immer noch ein öffentliches
Verkündungsblatt und da dies nicht durch jeden in Schriftform oder
online eingesehen werden
kann hatte ich damals die Straßennetzkarte Thüringen als Quelle
angegeben weil diese die Veröffentlichungen zur Widmung von Straßen
bildlich darstellt
und für jeden zugänglich ist.
Wenn ich nach der Mapperpraxis "gemappt wird was ich sehe" vorgehe
mache ich mir bestimmt auch keine Freunde.
Am Ortseingang Erfurt, Arnstätder Chausee Abzweig Arndtstraße steht
noch immer groß B 4 auf der Fahrbahn, was auch im Bing-Luftbild zu
sehen ist.
Wer hat jetzt recht, der User der damals den ref-Tag geändert hat
oder ich wenn ich die tatsächlich vorhandene Beschriftung übernehme ?
Im Oktober 2012 gab es ja auch schon mal Unstimmigkeiten zur B 7 -
Umverlegung über die Ostumfahrung von Erfurt.
MfG
Senni
_______________________________________________
Thueringen mailing list
Thueringen at lists.openstreetmap.de
<mailto:Thueringen at lists.openstreetmap.de>
http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/thueringen
_______________________________________________
Thueringen mailing list
Thueringen at lists.openstreetmap.de
http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/thueringen